RS Vwgh 1996/2/28 94/12/0144

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Veröffentlicht am 28.02.1996
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §47;
BDG 1979 §56 Abs2;

Rechtssatz

§ 47 BDG 1979 schaltet § 56 Abs 2 zweiter Tatbestand BDG 1979 nicht aus. Der zweite Untersagungstatbestand nach § 56 Abs 2 BDG 1979 erfaßt bereits im Vorfeld des § 47 BDG 1979 Fallkonstellationen, die regelmäßig und typisch wegen der Nahebeziehung zwischen Nebenbeschäftigung und dienstlicher Tätigkeit die Vermutung einer Befangenheit hervorrufen: Damit aber soll § 56 Abs 2 zweiter Tatbestand BDG 1979 gerade den tatsächlichen Eintritt vorhersehbarer Befangenheitssituationen verhindern, deren Lösung § 47 BDG 1979 vor Augen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994120144.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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