RS Vwgh 1996/3/5 AW 95/05/0098

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1996
beobachten
merken

Index

L37162 Kanalabgabe Kärnten
L82302 Abwasser Kanalisation Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
23/04 Exekutionsordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

EO §35;
GdKanalisationsG Krnt 1978 §5;
VVG §4 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Ausnahme von der Anschlußpflicht gem § 5 Krnt Gemeindekanalisationsgesetz - Allein der Umstand einer drohenden Ersatzvornahme in bezug auf einen Kanalanschluß stellt keinen Fall dar, in dem sich die Voraussetzungen für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung - ohne entsprechend dem Konkretisierungsgebot nach § 30 Abs 2 VwGG glaubhaft gemachte konkrete Darlegungen - ohne weiteres erkennen lassen.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtUnverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:AW1995050098.A01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten