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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Hat die im Anschluß an gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der die Regierung stellenden Partei und der in Opposition befindlichen Partei angeordnete Verhaftungswelle lediglich Mitglieder der politischen Opposition betroffen, der der Asylwerber angehörte, können die gegen den Asylwerber unternommenen, sein Verhalten in erhöhtem Maße kriminalisierenden gerichtlichen Schritte nicht ohne weiteres von seiner politischen Gesinnung losgelöst betrachtet werden (Hinweis E 28.11.1995, 94/20/0870).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200200.X01Im RIS seit
20.11.2000