RS Vwgh 1996/3/19 94/11/0078

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Veröffentlicht am 19.03.1996
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60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §20 Abs1;
AZG §20 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/09 91/19/0361 2 (hier: dem Besch war jedoch eine Konkretisierung seines Vorbringens betreffend das Vorliegen außergewöhnlicher Fälle gem § 20 Abs 1 lit b AZG nicht möglich)

Stammrechtssatz

Das Unterbleiben einer Anzeige iSd § 20 Abs 2 AZG an das Arbeitsinspektorat führt nicht zur Verneinung der Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung des § 20 Abs 1 AZG

(Hinweis E 30.9.1991, 91/19/0136).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994110078.X04

Im RIS seit

23.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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