RS Vwgh 1996/3/20 94/03/0309

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1996
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §2 Abs1;
GewO 1973 §5 Abs2 Z3;
GewO 1994 §5 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Aus dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 2 Abs 1 GelVerkG ergibt sich, daß eine Personenbeförderung iS dieser Gesetzesstelle nur aufgrund einer Konzession ausgeübt werden darf. Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen stellt daher unter keinen Umständen ein freies Gewerbe dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994030309.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten