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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §2 Abs1;Rechtssatz
Aus dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 2 Abs 1 GelVerkG ergibt sich, daß eine Personenbeförderung iS dieser Gesetzesstelle nur aufgrund einer Konzession ausgeübt werden darf. Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen stellt daher unter keinen Umständen ein freies Gewerbe dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994030309.X01Im RIS seit
20.11.2000