RS Vwgh 1996/3/20 94/03/0277

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Veröffentlicht am 20.03.1996
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §26 Abs1 idF 1993/029;
GewO 1973 §28 Abs1 idF 1993/029;
GewO 1973 §346 Abs1 idF 1993/029;

Rechtssatz

Ein Nachsichtsansuchen im Grunde des § 28 GewO 1973 schließt nicht auch (bereits) ein solches im Grunde des § 26 GewO 1973 in sich, zumal § 346 Abs 1 GewO 1973 hinsichtlich bestimmter Gewerbe eine unterschiedliche Zuständigkeit für Nachsichten nach § 26 GewO 1973 einerseits und solche nach § 28 GewO 1973 andererseits vorsieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994030277.X02

Im RIS seit

06.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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