RS Vwgh 1996/3/20 96/03/0042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1996
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
GelVerkG §10;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/04 91/03/0324 3

Stammrechtssatz

Die Frage, ob eine Person vertrauenswürdig ist, ist auf Grund eines im Ermittlungsverfahren festzustellenden Gesamtverhaltens des Taxilenkers zu beurteilen. Entscheidend ist, ob das bisherige Verhalten auf ein Persönlichkeitsbild schließen läßt, das mit jenen Interessen im Einklang steht, deren Wahrung der Behörde im Hinblick auf § 10 GelegenheitsverkehrsG, BGBl 1952/85, obliegt

(Hinweis E 13.4.1988, 87/03/0255, und E 17.5.1989, 89/03/0086).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030042.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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