RS Vwgh 1996/3/20 96/03/0015

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Veröffentlicht am 20.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
AVG §49 Abs1;
VStG §38;

Rechtssatz

Daß die Tochter des Besch in der Folge von ihrem Zeugnisentschlagungsrecht Gebrauch machte, vermag der schriftlichen Erklärung der Ehefrau des Besch den Charakter eines Beweismittels iSd § 46 AVG nicht zu nehmen.

Schlagworte

Beweismittel Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030015.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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