RS Vwgh 1996/3/21 96/18/0105

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Veröffentlicht am 21.03.1996
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Index

19/05 Menschenrechte
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs2 Z1;
FrG 1993 §19;
FrG 1993 §20 Abs1;
MRK Art8 Abs2;
StGB §12;
StGB §129;
StGB §302;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0533 1 (hier: einmalige Androhung der Erlassung eines Aufenthaltsverbots nach erstmaliger rechtskräftiger Verurteilung (hier wegen Einbruchsdiebstahls) und rechtskräftige Verurteilung wegen Mitwirkung an der Anstiftung zum Mißbrauch der Amtsgewalt nach der Androhung).

Stammrechtssatz

Allein der Umstand, daß sich der Fremde trotz - mehrmaliger - Androhung der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nicht von der Begehung gravierender Straftaten (hier ua Einbruchsdiebstahl, Sachbeschädigung, Verstöße gegen § 64 Abs 1 KFG und § 5 Abs 1 StVO) abhalten ließ, rechtfertigt jedenfalls den Schluß, daß das Aufenthaltsverbot zur Erreichung der in Art 8 Abs 2 MRK genannten Ziele - hier zur Verhinderung von strafbaren Handlungen - dringend geboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996180105.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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