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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/05/09 95/14/0001 3Stammrechtssatz
Zur Umsatzsteuer hat der VwGH erkannt, daß insbesondere in jenen Fällen, in denen am Leistungsaustausch Unternehmer beteiligt sind, die Entscheidung, ob Liebhaberei vorliege, sofort getroffen werden müsse. Demnach sei in diesen Fällen eine Tätigkeit iSd § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972 dann anzunehmen, wenn aus der Betätigung im konkreten Fall Gewinne bzw Einnahmenüberschüsse überhaupt nicht erwirtschaftet werden können (Hinweis E 3.11.1986, 86/15/0025, 0056; E 16.12.1991, 90/15/0067); dies bedeutet aber nicht, daß in derartigen Fällen ein anderes Kriterium für die objektive Ertragsfähigkeit herangezogen werden kann als die Prognose auf die Erzielung eines Gesamtgewinnes innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994150085.X11Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011