RS Vwgh 1996/3/26 95/05/0029

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Veröffentlicht am 26.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §34 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/05/0030

Rechtssatz

Die Überzeugung der Partei, ihre Kritik sei berechtigt, vermag eine beleidigende Schreibweise iSd § 34 Abs 3 AVG nicht zu entschuldigen (Hinweis E 21.5.1974, 1762/73). Dies gilt auch für die Länge des davon betroffenen Bauvorhabens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995050029.X04

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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