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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §68 Abs1 litb;Rechtssatz
Hat ein Besch "wissentlich" mit einer vorzeitigen Bauführung begonnen, kann sein Verschulden keineswegs mehr als geringfügig iSd § 21 Abs 1 VStG bezeichnet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995050055.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009