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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/09/22 88/14/0058 2Stammrechtssatz
Lieferungen und sonstige Leistungen gelten dann nicht als für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie im Zusammenhang mit einem dem Privatvermögen iSd einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zuzurechnenden Wirtschaftsgut stehen (Hinweis E 1.2.1980, 1535, 1747, 1748/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993150210.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010