RS Vwgh 1996/3/27 94/12/0178

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Veröffentlicht am 27.03.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs3;
AVG §56;
AVG §58 Abs1;
AVG §58 Abs2;
AVG §62 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/12/0210

Rechtssatz

Wird ein Bescheid per Telefax übermittelt und ist der Inhalt des Abspruches klar erkennbar, so kommt dem Mangel, daß ein Teil des Spruches schlecht leserlich ist, keine entscheidende Bedeutung zu.

Schlagworte

Begründung Allgemein Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrecht AVG VStG VVG VwGG Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994120178.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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