RS Vwgh 1996/3/27 92/13/0303

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Veröffentlicht am 27.03.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Einen Antrag auf Bilanzberichtigung iSd § 4 Abs 2 Satz 1 EStG 1972 sieht das Gesetz nicht vor. Die Behörde wäre nicht verpflichtet, über ein derartiges, in den Abgabenvorschriften nicht vorgesehenes Anbringen abzusprechen (Hinweis E 24.1.1996, 95/13/0279).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130303.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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