RS Vwgh 1996/3/27 96/12/0030

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Veröffentlicht am 27.03.1996
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §64;
BDG 1979 §71;
BDG 1979 §76 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Pflegefreistellung nach § 76 BDG 1979 handelt es sich um einen Sondertatbestand der Verhinderung der Dienstleistung, die nur dann bestehen kann, wenn an sich zur selben Zeit eine Verpflichtung zur Dienstleistung besteht, was während eines Urlaubes nicht der Fall ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996120030.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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