RS Vwgh 1996/3/27 94/13/0204

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Veröffentlicht am 27.03.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwRallg;

Rechtssatz

Es besteht kein abstraktes Recht eines Beschwerdeführeres auf ein ordnungsgemäßes bzw gesetzmäßiges, also rechtsstaatliches bzw mängelfreies Verfahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994130204.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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