RS Vwgh 1996/3/28 96/07/0044

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Veröffentlicht am 28.03.1996
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Index

L66454 Landw Siedlungswesen Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §861;
ABGB §879;
B-VG Art94;
LSGG §2 Abs1 Z4;
LSLG OÖ 1970 §2 Abs1 Z4;
VwRallg;

Rechtssatz

Verwaltungsbehördliche Verfahren, denen zivilrechtliche Rechtsgeschäfte im Anschluß an deren Abschluß aus den unterschiedlichsten gesetzlichen Gründen unterworfen werden, dienen regelmäßig der Prüfung der abgeschlossenen Rechtsgeschäfte unter Gesichtspunkten des öffentlichen Rechtes. Nicht hingegen eröffnen solche verwaltungsbehördliche Verfahren einer der Parteien des zivilrechtlichen Geschäftes die Befugnis oder Möglichkeit, ihren zivilrechtlich eingegangenen Verpflichtungen auf dem Wege der in einem solchen Verwaltungsverfahren wahrgenommenen Parteistellung zu entkommen oder die Realisierung des zuvor geschlossenen Vertrages zu vereiteln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070044.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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