RS Vwgh 1996/3/28 95/16/0253

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Veröffentlicht am 28.03.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §1 Abs1;
GGG 1984 TP1 Anm1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/14 91/16/0029 4

Stammrechtssatz

Die Entscheidung des Gerichtes, ob es sich um ein "mittels Klage einzuleitendes gerichtliches Verfahren" handelt oder nicht, ist für das die Gerichtsgebührenfestsetzung betreffende Justizverwaltungsverfahren bindend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160253.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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