RS Vwgh 1996/3/28 95/07/0175

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §13 Abs3;
AWG 1990 §29 Abs3 Z5;

Rechtssatz

Das Fehlen eines nach § 29 Abs 3 Z 5 AWG 1990 erforderlichen Grundbuchsauszuges stellt ein Formgebrechen dar, da sich die Verpflichtung, einen solchen Grundbuchsauszug einem Antrag auszuschließen, unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.

Schlagworte

Formgebrechen behebbare Beilagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070175.X02

Im RIS seit

07.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten