RS Vwgh 1996/3/29 94/02/0067

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Veröffentlicht am 29.03.1996
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs7;

Rechtssatz

Für die Kostenersatzpflicht des Zulassungsbesitzers ist es unerheblich, ob ihm selbst im Hinblick auf die gegebene örtliche Situation (hier: zeitlich befristetes Halteverbot) der (möglicherweise) bevorstehende Eintritt der Voraussetzungen für die Entfernung des Fahrzeuges nach § 89a Abs 2 StVO bekannt war; vielmehr genügt es, daß dies in Ansehung des Lenkers des Fahrzeuges zutraf (Hinweis E 25.4.1985, 85/02/0002).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994020067.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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