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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Rechtssatz
Für die Kostenersatzpflicht des Zulassungsbesitzers ist es unerheblich, ob ihm selbst im Hinblick auf die gegebene örtliche Situation (hier: zeitlich befristetes Halteverbot) der (möglicherweise) bevorstehende Eintritt der Voraussetzungen für die Entfernung des Fahrzeuges nach § 89a Abs 2 StVO bekannt war; vielmehr genügt es, daß dies in Ansehung des Lenkers des Fahrzeuges zutraf (Hinweis E 25.4.1985, 85/02/0002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994020067.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.03.2012