RS Vwgh 1996/3/29 95/02/0284

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Veröffentlicht am 29.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §52;
StVO 1960 §29b Abs1;
StVO 1960 §29b Abs2;
StVO 1960 §29b Abs4;

Rechtssatz

Die Einstufung einer Person mit einem bestimmten Grad an Invalidität durch das Landesinvalidenamt läßt keine Rückschlüsse darauf zu, ob eine dauernde starke Gehbehinderung iSd § 29b Abs 4 StVO vorliegt.

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Gutachten Verwertung aus anderen Verfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995020284.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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