RS Vwgh 1996/3/29 94/02/0343

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Veröffentlicht am 29.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §31 Abs2;
VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/08/0104 E 9. Juni 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Bevollmächtigter (iSd § 31 Abs 2 ASchG) muss nicht nur mit seinem Einverständnis vom Arbeitgeber mit der Überwachung der Einhaltung der jeweiligen arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen betraut, sondern von diesem auch mit entsprechenden Anordnungsbefugnissen und Entscheidungsbefugnissen zu ihrer Durchsetzung ausgestattet worden sein (Hinweis E 11.6.1986, 83/11/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994020343.X02

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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