RS Vwgh 1996/3/29 94/02/0311

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Veröffentlicht am 29.03.1996
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §8 Abs2;
ASchG 1972 §3 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/04 93/02/0218 2

Stammrechtssatz

Sowohl § 8 Abs 2 AAV als auch § 3 Abs 2 ASchG regeln den Fall, daß eine AUSREICHENDE NATÜRLICHE Belichtung nicht gegeben ist und sehen für diesen Fall ZUSÄTZLICH eine künstliche Beleuchtung vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994020311.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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