RS Vwgh 1996/3/29 96/02/0095

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Veröffentlicht am 29.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §67c Abs4;
AVG §79a;
FrG 1993 §52 Abs2;

Rechtssatz

Der Kostenanspruch im Grunde des § 79a AVG iVm § 52 Abs 2 FrG 1993 kann mangels gegenteiliger Regelung nicht davon abhängig gemacht werden, ob der UVS die bei ihm von der belangten Behörde als Partei (vgl § 67c Abs 4 AVG) erstattete Gegenschrift dem Bf zugestellt hat oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996020095.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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