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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
BDG 1979 §94 Abs1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/10/13 94/09/0144 6Stammrechtssatz
Ist der Eintritt der vom Bf erstmals in der Beschwerde behaupteten Verjährung in keinem der Anschuldigungspunkte offenkundig, läßt dies zwar den angefochtenen Einleitungsbeschluß als gesetzmäßig erkennen, macht jedoch naturgemäß weitere Erhebungen zur Frage der Verjährung im nunmehr eingeleiteten Disziplinarverfahren keinesfalls entbehrlich (Hinweis E 15.9.1994, 92/09/0382).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994090241.X02Im RIS seit
20.11.2000