RS Vwgh 1996/4/12 96/02/0137

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Veröffentlicht am 12.04.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ABGB §1152;
KJBG 1987 §1 Abs1;
KJBG 1987 §11 Abs1;
KJBG 1987 §17 Abs1;
KJBG 1987 §18 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/11/17 95/02/0313 2 (hier: Verkauf von Süßwaren anläßlich einer Messe)

Stammrechtssatz

Gelegentlich vorgenommene Aushilfsarbeiten schließen nicht aus, daß auch solche Tätigkeiten im Rahmen eines Dienstverhältnisses erbracht werden. Der Annahme eines Arbeitsvertrages schadet es nicht, wenn das Arbeitsverhältnis auch nur für einige Stunden begründet worden ist (Hinweis E 18.6.1990, 90/19/0038).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996020137.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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