RS Vwgh 1996/4/12 94/02/0035

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Veröffentlicht am 12.04.1996
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Index

L70713 Spielapparate Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

B-VG Art130 Abs2;
SpielautomatenG NÖ 1982 §8 Abs3;
VStG §39 Abs1;
VStG §39 Abs3;

Rechtssatz

Die Anordnung des Erlages eines Geldbetrages gem § 39 Abs 3 VStG anstelle der Beschlagnahme gem § 39 Abs 1 VStG ist in das Ermessen der Behörde gestellt (Hinweis: Mannlicher/Quell, Das Verwaltungsverfahren, zweiter Halbband, achte Auflage, FN 6 zu § 39 VStG, sowie Hellbling, Kommentar zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, zweiter Band, zu § 39 Abs 3 VStG). Verfolgt die Beschlagnahme (jedenfalls auch) den Zweck, den (allenfalls weiteren) Betrieb des in Rede stehenden Geldspielautomaten zu verhindern, wird von diesem Ermessen iSd Gesetzes Gebrauch gemacht (Hinweis E 25.5.1983, 83/01/0103).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994020035.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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