RS Vwgh 1996/4/18 95/20/0256

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Veröffentlicht am 18.04.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Es hieße den Bogen überspannen, wollte man von einem Asylwerber verlangen, vor seiner Flucht zunächst festzustellen, auf welchem Wege sich der Geheimdienst seines Landes Informationen über Regimegegner und Widerstandskämpfer beschafft habe. Da aber nicht ausgeschlossen werden kann, daß Geheimdiensete derlei Informationen auch auf anderem Wege als durch direkte Befragung der Betroffenen erhalten, erweist sich diese Darstellung nicht a priori als unglaubwürdig.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200256.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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