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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/04/18 95/20/0256 2 (hier: Asylwerber war in der Sicherheitszone im Nordirak von den ihn verfolgenden Behörden bereits aufgegriffen worden)Stammrechtssatz
Dem Einwand des Asylwerbers, der Geheimdienst versuche allerorten, seiner habhaft zu werden, weshalb er als Widerstandskämpfer auch in der von den Alliierten im Nordirak eingerichteten kurdischen Sicherheitszone nördlich des 36ten Breitengrades wohlbegründete Furcht vor Verfolgung haben müsse, hätte die Berufungsbehörde jedenfalls anderslautende Ermittlungsergebnisse im Rahmen des Parteiengehörs entgegenhalten müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200340.X02Im RIS seit
20.11.2000