RS Vwgh 1996/4/18 95/20/0299

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Veröffentlicht am 18.04.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/20/0300

Rechtssatz

Die mehrere Monate dauernde Folterung des Asylwerbers durch Organe des Staates während der Inhaftierung in einem Militärgefängnis als Übergriffe selbständig handelnder Einzelpersonen zu qualifizieren mit dem Bemerken, der Asylwerber hätte ja nicht einmal den Versuch unternommen, sich bei den zuständigen Stellen über die Mißhandlung zu beschweren, ist nicht nur nicht nachvollziehbar und somit unschlüssig, sondern erscheint auch angesichts der vom Asylwerber geschilderten Gesamtsituation (hier: Irak) unangebracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200299.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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