RS Vwgh 1996/4/18 95/20/0295

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Vom Vorliegen einer sog inländischen Fluchtalternative kann nicht schon dann ausgegangen werden, wenn sich der Asylwerber nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens vor den Behörden seines Heimatlandes versteckt gehalten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200295.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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