RS Vwgh 1996/4/18 95/20/0280

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Veröffentlicht am 18.04.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AVG §45 Abs1;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Es ist eine oftmals bestätigte Erfahrungstatsache, daß im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehende, führende Mitglieder regimekritischer Parteien relativ unbehelligt bleiben, während einfache Parteimitglieder, für die kein Medieninteresse besteht, der Verfolgung ausgesetzt werden, sodaß der gegenteilige Schluß nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200280.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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