RS Vwgh 1996/4/23 95/08/0144

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §27 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/16 89/08/0286 2

Stammrechtssatz

Entscheidend ist, daß die Mutter an der gleichen Adresse wie der Kindesvater gemeldet ist; unmaßgeblich dagegen ist, ob sie mit dem Kindesvater "in Gemeinschaft" gelebt hat oder aber überwiegend bei ihren Eltern, wo sie ebenfalls nach den Vorschriften des MeldeG 1972 gemeldet ist, wohnt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995080144.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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