RS Vwgh 1996/4/23 95/04/0168

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §348 Abs1;
GewO 1994 §358 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Verfahren nach § 348 Abs 1 GewO 1994 ist nicht auf Antrag, sondern unter den hier normierten Voraussetzungen (nur) von Amts wegen durchzuführen (Hinweis E 28.1.1993, 92/04/0112). Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf Feststellung , daß eine bestimmte Privatpension kein Gastgewerbebetrieb ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995040168.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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