RS Vwgh 1996/4/23 95/11/0337

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein
44 Zivildienst

Norm

WehrG 1990 §35 Abs1 impl;
ZDG 1986 §8 Abs2;

Rechtssatz

Die zu § 35 Abs 1 WehrG 1990 entwickelte Rechtsprechung ist im Hinblick auf den im wesentlichen gleichen Regelungsinhalt und Regelungszweck auf § 8 Abs 2 ZDG übertragbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110337.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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