RS Vwgh 1996/4/23 94/08/0073

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;
HBG §17;
HBG §2 Z1;

Rechtssatz

Gem § 17 HGB ist der Hausbesorger für den Fall der Verhinderung berechtigt und verpflichtet, für eine Vertretung auf seine Kosten zu sorgen. Dies bedeutet jedoch keine generelle Vertretungsbefugnis (Hinweis E 20.2.1996, 95/08/0175).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff HausbesorgerDienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994080073.X03

Im RIS seit

13.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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