RS Vwgh 1996/4/23 94/04/0176

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §175 Abs1;
GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
VwRallg;

Rechtssatz

Für die Auslegung und Wertung des Begriffes "Zuverlässigkeit" gem § 175 Abs 1 GewO 1994 kann auf das vom Gesetzgeber im § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 gleichlautend gebrauchte Merkmal mit der darin in negativer Umschreibung zum Ausdruck kommenden Legaldefinition zurückgegriffen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994040176.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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