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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Dient das gegen den Asylwerber in seinem Heimatstaat eingeleitete Verfahren lediglich der Verfolgung eines Gesetzesverstoßes, so sind auch Zweifel an der "Fairness" des Verfahrens hierüber nicht geeignet, einen asylrechtlichen Konnex iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 herzustellen, wenn sich der Darstellung des Asylwerbers nicht entnehmen läßt, daß durch diese Maßnahmen lediglich seine (hier:) politische Gesinnung getroffen werden sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995010514.X01Im RIS seit
20.11.2000