RS Vwgh 1996/4/24 95/01/0514

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Veröffentlicht am 24.04.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Dient das gegen den Asylwerber in seinem Heimatstaat eingeleitete Verfahren lediglich der Verfolgung eines Gesetzesverstoßes, so sind auch Zweifel an der "Fairness" des Verfahrens hierüber nicht geeignet, einen asylrechtlichen Konnex iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 herzustellen, wenn sich der Darstellung des Asylwerbers nicht entnehmen läßt, daß durch diese Maßnahmen lediglich seine (hier:) politische Gesinnung getroffen werden sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995010514.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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