RS Vwgh 1996/4/24 93/12/0217

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Veröffentlicht am 24.04.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung

Norm

AHG 1949 §1 Abs1;
B-VG Art132;
VwGG §27;
VwGG §34;

Rechtssatz

Die Geltendmachung eines allfälligen Amtshaftungsanspruches wegen behaupteter vermögensrechtlicher Nachteile durch eine Teilenthebung eines Beamten von Amtsgeschäften, die vor Erhebung der Säumnisbeschwerde wieder aufgehoben wurde, begründet kein Interesse im Sinne einer noch konkret fortwirkenden Verletzung subjektiver Rechte, das zu einer Berechtigung zur Erhebung der Säumnisbeschwerde führen würde (Hinweis B 21.10.1993, 93/09/0145).

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993120217.X03

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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