RS Vwgh 1996/4/24 93/15/0028

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Veröffentlicht am 24.04.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2;
EStG 1988 §2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/15 89/14/0105 4

Stammrechtssatz

Später allenfalls geänderte wirtschaftliche Verhältnisse können nicht mit der Folge in die Vergangenheit rückprojiziert werden, daß eine bisher notwendigerweise ertragslose Tätigkeit bereits für die Vergangenheit als Einkunftsquelle beurteilt wird (Hinweis E 29.9.1987, 87/14/0107). Mit einer Änderung der Wirtschaftsführung würde der Beurteilungszeitraum enden und ein neuer zu laufen beginnen (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0105).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993150028.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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