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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/15 89/14/0105 4Stammrechtssatz
Später allenfalls geänderte wirtschaftliche Verhältnisse können nicht mit der Folge in die Vergangenheit rückprojiziert werden, daß eine bisher notwendigerweise ertragslose Tätigkeit bereits für die Vergangenheit als Einkunftsquelle beurteilt wird (Hinweis E 29.9.1987, 87/14/0107). Mit einer Änderung der Wirtschaftsführung würde der Beurteilungszeitraum enden und ein neuer zu laufen beginnen (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0105).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993150028.X01Im RIS seit
20.11.2000