RS Vwgh 1996/4/24 95/12/0298

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Veröffentlicht am 24.04.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §61 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter "Unterrichtserteilung" iSd § 61 Abs 1 GehG ist eine tatsächliche Tätigkeit zu verstehen, weil sich Anhaltspunkte für einen hievon abweichenden Begriffsinhalt weder aus der Wortbedeutung "Unterrichtserteilung" als solcher noch aus dem Zusammenhang mit dem übrigen Wortlaut ergeben (Hinweis E 13.4.1983, 82/09/0104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120298.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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