RS Vwgh 1996/4/25 96/16/0068

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Veröffentlicht am 25.04.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §302 Abs1;
ZollG 1988 §181;
ZollG 1988 §59;

Rechtssatz

§ 181 ZollG 1988 bezieht sich als Sondervorschrift zur Abänderung, Aufhebung oder Berichtigung von Bescheiden nur auf die amtswegige Abänderung von zollamtlichen Bestätigungen durch das erstinstanzliche Zollamt, nicht jedoch auf die Aufhebung von Bescheiden im Aufsichtsweg durch die Oberbehörde, auf welche die Frist des § 302 Abs 1 erster Satz BAO anwendbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996160068.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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