RS Vwgh 1996/4/25 95/16/0011

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Veröffentlicht am 25.04.1996
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §1 Abs1;
BewG 1955 §12;
KVG 1934 §8 Z1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/18 92/16/0193 1

Stammrechtssatz

Gemäß § 1 Abs 1 BewG gelten die Bestimmungen des ersten Teils dieses Gesetzes auch für die Kapitalverkehrsteuer. Demnach sind Wirtschaftsgüter nach den Bestimmungen der §§ 10 ff BewG zu bewerten. Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb dienen, sind nach § 12 BewG mit dem Teilwert zu bewerten (Hinweis E 25.3.1993, 92/16/0084).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160011.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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