RS Vwgh 1996/4/25 95/07/0204

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1996
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §2 Abs1;
WRG 1959 §31b Abs1;

Rechtssatz

Mit der wasserrechtlichen Bewilligung zur Wiederverfüllung eines Abbauareals mit Bauschutt, Aushubmaterial und Straßenaushub wird die wasserrechtliche Bewilligung zur Anlegung einer Abfalldeponie erteilt, fällt doch Bauschutt nach der Begriffsbestimmmung des § 2 Abs 1 AWG 1990 unter den Abfallbegriff (Hinweis E 29.6.1995, 94/07/0181).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070204.X05

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten