RS Vwgh 1996/5/6 95/10/0260

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Veröffentlicht am 06.05.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §59 Abs1;
ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Wird durch den Spruch eines Rodungsbescheides ein Lageplan, der die Rodungsflächen genau ausweist, zum integrierenden Bestandteil des Bescheides, ist dem Gebot der ausreichenden Konkretisierung Genüge getan.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungInhalt des Spruches Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100260.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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