RS Vwgh 1996/5/6 94/10/0006

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Veröffentlicht am 06.05.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §66 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Wirft schon der Akteninhalt für den UVS erkennbar Zweifel über die Richtigkeit des von der Strafbehörde erster Instanz angenommenen Sachverhaltes auf, ist der UVS im Hinblick auf den im Verwaltungsverfahren herrschenden Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens verpflichtet, die erforderlichen Ermittlungen zur Klärung und Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes anzustellen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Berufung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994100006.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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