RS Vwgh 1996/5/6 96/10/0014

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Veröffentlicht am 06.05.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Die Erfordernisse der Beschwerde nach § 28 VwGG können durch den Hinweis auf das Vorbringen in früheren Schriftsätzen (hier Beschwerde an den VfGH) nicht ersetzt werden (Hinweis E 9.10.1984, 84/04/0075, VwSlg 11541 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996100014.X01

Im RIS seit

02.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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