RS Vwgh 1996/5/6 95/10/0074

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Veröffentlicht am 06.05.1996
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §68 Abs1 idF 1987/576;
ForstG 1975 §70 Abs1;
ForstG 1975 §70 Abs2;
ForstG 1975 §72 Abs1;
ForstG 1975 §72 Abs3;

Rechtssatz

Aus welchen Gründen ein Mitglied einer Bringungsgenossenschaft sein Einverständis zur Satzung der Bringungsgenossenschaft samt Vorteilsflächenverzeichnis erklärt hat, ist für die Frage der rechtswirksamen Einbeziehung seiner Liegenschaften in die Genossenschaft unerheblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995100074.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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