RS Vwgh 1996/5/10 95/02/0532

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Veröffentlicht am 10.05.1996
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §45 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/02/0533

Rechtssatz

Hat der Bewerber um eine Ausnahmebewilligung von einer Kurzparkzone an seinem Wochenaufenhaltsort (hier: Studienort) seinen ordentlichen Wohnsitz außerhalb dieses Ortes, wo auch sein Kfz zugelassen ist, so hat er am Aufenthaltsort während der Woche nicht den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen iSd § 45 Abs 4 StVO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995020532.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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